1. Nachrichten
  2. Wirtschaft
  3. "Dann geh doch zu Netto!" - Werbeslogan entfacht Rechtsstreit

Werbung

"Dann geh doch zu Netto!" - Werbeslogan entfacht Rechtsstreit

Die Mutter eines der jungen Schauspieler reklamiert die alles entscheidende Zeile in dem Werbespot für sich. Sie möchte von der Werbeagentur entlohnt werden.

Kommentare
Der Satz, um den sich der Streit dreht: "Dann geh doch zu Netto!" | © Screenshot YouTube/nettotv

Der Satz, um den sich der Streit dreht: "Dann geh doch zu Netto!" | © Screenshot YouTube/nettotv

22.01.2019 | 19.04.2022, 15:50

Bielefeld. Wut, Trotz, Enttäuschung und ein gehöriger Schuss Bockigkeit: „Dann geh doch zu Netto", bölkt das kleine Mädchen. Keine Frage: Ihren „Kunden" würde die junge Dame am liebsten in eine erdferne Umlaufbahn schießen.

„Dann geh doch zu Netto" – wohl jedem Verbraucher in Deutschland hat sich der Spruch ins Gedächtnis gebrannt. Für die Discounter-Kette ist das ein echter Glücksfall. Für die Hamburger Marketing-Agentur Jung von Matt ebenfalls. Begehrte Preise haben die Werber mit dem Spot eingesammelt, sind in Fachrankings weit nach oben gerutscht.

Möglicherweise bald vor Gericht

Also allseits eitel Sonnenschein? Nicht ganz. Denn über die Urheberschaft des Netto-Slogans ist jetzt ein erbitterter Streit entbrannt. Die Mutter eines der jungen Schauspieltalente reklamiert die Netto-Zeile für sich. In der Hoffnung, ihren Anteil am Erfolg der Agentur und des Discounters doch noch honoriert zu bekommen, hat sie sich juristischen Beistand geholt. Nun droht eine Auseinandersetzung vor Gericht.

Arno Lampmann, Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz, hat sich des Falls angenommen. Er berichtet auf der Internet-Seite seiner Kanzlei LHR von den Dreharbeiten Ende 2016/2017, als der Ursprungs-Spot „Im Kaufmannsladen" gedreht wurde. Demnach sei die Agentur mit der ursprünglichen Variante des Films nicht richtig zufrieden gewesen. Sie habe dankbar auf die Idee der Mutter zurückgegriffen, die den alles entscheidenden Satz „Dann geh doch zu Netto" eingebracht habe. Der Satz landete daraufhin im Drehbuch – ohne ihn wäre der Werbespot möglicherweise gefloppt.

Weder Anerkennung noch Vergütung

Die möglichen Ansprüche der Mandantin gründet der Anwalt auf genau diesem Drehbuch. Der Slogan als solcher sei möglicherweise nicht zu schützen, erklärt Lampmann. Wohl aber sei die Mutter Miturheberin des Drehbuchs – und dafür zu belohnen. „Trotz der Tatsache, dass die Mutter sich offenbar nahezu alleine für den entscheidenden Beitrag einer mittlerweile international bekannten und erfolgreichen Werbekampagne für die Einzelhandelskette „Netto" – jedenfalls mit – verantwortlich zeichnet, hat sie bisher dafür keinerlei Anerkennung, geschweige denn Vergütung erhalten", schreibt Lampmann.

Die Kontaktaufnahme zu den Beteiligten hat laut Anwalt bisher keinen Erfolg gebracht. „Anstatt das Thema elegant, zum Beispiel mit dem Angebot einer vernünftigen Entschädigung, zu lösen, verwiesen sie die Mutter auf den Klageweg", moniert Lampmann.

Die Agentur Jung von Matt reagiert kurz und bündig auf die Vorwürfe. Die Mutter habe „an dem Claim „Dann geh‘ doch zu Netto!‘" keine Rechte, heißt es gegenüber nw.de. „Im Übrigen handelt es sich um einen laufenden Vorgang, zu dem Jung von Matt derzeit keine weitere Stellungnahme abgeben wird." Rechtsanwalt Lampmann berichtet, "die anwaltliche Vertretung von Jung von Matt/Saga hat auf unsere Bitte um Auskunft jegliche Ansprüche zurück- und darauf hingewiesen, dass man für eine Klage zustellungsbevollmächtigt sei."

Information
Laut Rechtsanwalt Arno Lampmann gibt es einen weiteren Fall, der mit "Dann geh doch zu Netto" vergleichbar sei. Demnach sei einem Kameramann des Films „Das Boot"  auf Basis des sogenannten Fairness-Paragraphen vom Oberlandesgericht  München nachträglich 600.000 Euro zugesprochen worden. Das ursprüngliche Honorar habe sich auf 100.000 Euro belaufen.


Kommentare

Unsere neue Kommentarfunktion

Entdecken Sie jetzt unsere verbesserte Kommentarfunktion – nur ein Klick und Sie können starten! Ihre bisherigen Kommentare sind selbstverständlich weiterhin verfügbar.