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Staatsanwaltschaft fordert lebenslang für BVB-Anschlag

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Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus: Der Angeklagte Sergej W. ist wegen 28-fachem Mordversuchs angeklagt. | © picture alliance

Sprengstoffanschlag auf BVB-Bus: Der Angeklagte Sergej W. ist wegen 28-fachem Mordversuchs angeklagt. | © picture alliance

19.11.2018 | 19.11.2018, 12:50

Dortmund (dpa). Im Prozess um den Bombenanschlag auf die Mannschaft von Borussia Dortmund hat die Staatsanwaltschaft lebenslange Haft für den Angeklagten Sergej W. beantragt.
Anklagevertreter Carsten Dombert wertete das Attentat vom 11. April 2017 in seinem Plädoyer vor dem Dortmunder Schwurgericht als vielfachen Mordversuch. Der in Russland geborene Deutsche hat zugegeben, bei der Abfahrt des Mannschaftsbusses am Teamhotel des BVB drei selbst gebaute Sprengsätze gezündet zu haben. Bei dem Anschlag waren der damals noch für Borussia Dortmund aktive Fußballprofi Marc Bartra und ein Motorradpolizist verletzt worden.

Mit den Plädoyers geht der Prozess ein knappes Jahr nach Verhandlungsbeginn in seine letzte Phase.

Motiv Habgier

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft erwarb W. am 11. April 2017 - dem Tag des Anschlags gegen den BVB-Bus mit zwei Verletzten - 15.000 Verkaufsoptionen in Bezug auf die BVB-Aktie.

Der Kauf wurde demnach über die IP-Adresse des Mannschaftshotels abgewickelt, von dem aus der Bus mit den Spieler unmittelbar vor dem Anschlag zum Champions League-Hinspiel gegen den AS Monaco abgefahren war. Wäre die BVB-Aktie nach dem Anschlag stark gefallen, dann wäre der Gewinn wohl ein Vielfaches des Einsatzes gewesen.

Die Tat unmittelbar vor einem Champions-League-Heimspiel des Bundesligaklubs löste bundesweit Entsetzen aus. Der Abwehrspieler Marc Bartra und ein Polizist wurden verletzt. Mit dem Urteil der Dortmunder Strafkammer wird am Dienstag in einer Woche gerechnet.

Der Angeklagte hat die Schmerzensgeldforderung des verletzten Ex-Verteidigers über 15.000 Euro bereits anerkannt. Auch die eingeklagten 20.000 Euro eines verletzten Motorradpolizisten wurden akzeptiert.

Das Urteil wird für den 27. November erwartet.

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