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Rietberg/Paderborn

Todesfall Mastholte: Obduktionsergebnis entlastet Polizeibeamte

Im Fall des in Mastholte gestorbenen Paderborners liegt nun das Gutachten der Rechtsmediziner vor

Die Schillerstraße in Rietberg-Mastholte. | © Andreas Frücht

Die Schillerstraße in Rietberg-Mastholte. | © Andreas Frücht

13.12.2018 | 13.12.2018, 16:06

Mastholte/Paderborn. Fünf Monate nach dem Tod des 46-jährigen Familienvaters aus Paderborn geben Staatsanwaltschaft und Polizei Bielefeld das Obduktionsergebnis zur Todesursache bekannt. Grundlage ist das Gutachten der Rechtsmedizin Münster. Der Mann war bei einem Polizeieinsatz ums Leben gekommen, nachdem er zuvor mit seinem Auto in der Schillerstraße in Mastholte eine Panne hatte und besorgte Anwohner wegen Verhaltensauffälligkeiten die Polizei riefen.

Wie genau es zu all dem kommen konnte, ist insgesamt ungeklärt. Die Familie des Verstorbenen stellte Strafanzeige gegen die im Einsatz befindlichen Polizeibeamten.
Die Sachverständigen kommen zu der Beurteilung, dass der Mann an einem Atemstillstand und Herzkreislaufstillstand verstorben ist, heißt es in der offiziellen Mitteilung von Staatswaltschaft und Polizei. Der Tod sei in Folge eines sogenannten „Exited Delirium Syndrom (ExDS)" eingetreten.

Ein Syndrom bezeichnet eine typische Kombination von Symptomen, ohne dass deren genaue Ursache und deren Entwicklung im Sinne einer klar definierten Krankheit bekannt wären. Weiter kommen die Sachverständigen zu dem Ergebnis, dass „eine Mitbeteiligung der Fixierungsmaßnahmen am Tod des Mannes nicht sicher belegt werden kann, da der Tod auch ohne Fixierungsmaßnahmen hätte eintreten können."

Pawel Iljenko. - © Privat
Pawel Iljenko. | © Privat

Der Vorwurf, die beteiligten Polizeibeamten hätten ursächlich den Tod des Mannes zu verantworten, ist nicht bestätigt worden. „Dennoch gehen die Ermittlungen gegen sämtliche beteiligte Beamte weiter", wie Staatsanwalt Veit Walter bestätigt. Im Einsatz sei es zu massivem, körperlichem Einsatz gekommen. Den Polizisten drohe ein Verfahren wegen Körperverletzung im Amt. Wie die Ermittlungen dazu weiter gehen, ist unklar. Veit Walter: „Das muss noch entschieden werden." Gleichwohl sei sich die Staatsanwaltschaft im Klaren, dass die Ermittlungen schwierig würden.