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Diese Krankenkassen senken 2019 ihre Beiträge

Kosten: Zum Jahreswechsel entscheiden sich viele Kassen für eine Senkung der Zusatzbeiträge. Verbraucherschützer raten Versicherten zu Vergleichen, denn Wechsel bieten Einsparpotenziale.

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Zum Jahreswechsel entscheiden sich viele Kassen für eine Senkung der Zusatzbeiträge. | © picture alliance

Zum Jahreswechsel entscheiden sich viele Kassen für eine Senkung der Zusatzbeiträge. | © picture alliance

13.12.2018 | 18.12.2018, 15:21

Bielefeld/Berlin. Gute Nachrichten für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung: Ab dem 1. Januar zahlen alle Versicherten weniger, weil die Arbeitgeber wieder die Hälfte des Zusatzbeitrags übernehmen. Zudem haben viele Krankenkassen entschieden die Zusatzbeiträge ab 2019 zu senken.

Den Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,0 Prozent zur Krankenversicherung zahlen Arbeitnehmer und Rentner derzeit noch selbst, ab Januar übernehmen die Arbeitgeber die Hälfte. Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent bleibt unangetastet, ihn teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits zu gleichen Teilen. Durch die Rückkehr zur Beitragsparität kommen auf die Arbeitgeber Mehrkosten zu, die Versicherten werden hingegen entlastet. Hintergrund ist das Versichertenentlastungsgesetz, das laut Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) Arbeitnehmer, Rentner und Selbstständige mit geringem Einkommen entlastet.

Wie groß die Entlastung ist, hängt von der Lebenssituation der Versicherten und vom Zusatzbeitrag der Krankenkassen ab. Laut Bundesgesundheitsministerium zahlt ein Arbeitnehmer, der monatlich 3.000 Euro verdient und bei einer Krankenkasse versichert ist, die ein Prozent Zusatzbeitrag erhebt, pro Jahr 180 Euro weniger. Liegt der Zusatzbeitrag der Kasse bei 1,5 Prozent, summiert sich die Ersparnis auf 270 Euro pro Jahr.

Spahn will hohe Kassenbeiträge verhindern

Spahn will mit dem Versichertenentlastungsgesetz vor allem zu hohe Kassenbeiträge vermeiden, weshalb die Finanzreserven der Kassen den Umfang einer Monatsausgabe künftig nicht mehr überschreiten dürfen. „Gesetzliche Krankenkassen, die über höhere Monatsausgaben verfügen, dürfen ihren Zusatzbeitrag ab 2019 nicht mehr anheben", erklärt ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums. „Zudem müssen ab 2020 überschüssige Beitragseinnahmen über einen Zeitraum von drei Jahren abgebaut werden."

Das neue Gesetz hat neben der Beitragsparität weitere Vorteile für gesetzlich Krankenversicherte, da viele Krankenkassen entschieden haben, ab 2019 ihren Zusatzbeitrag zu senken. Neben großen Kassen wie der AOK Hessen, der AOK Rheinland/Hamburg, der AOK Bremen/Bremerhaven, der TK und der Handelskrankenkasse senken auch heimische Kassen mit Sitz in OWL ihre Zusatzbeiträge. Dazu zählen die BKK Gildemeister Seidensticker, die BKK Melitta Plus und die Bertelsmann BKK. „Die Bertelsmann BKK wird den Zusatzbeitragssatz ab Januar um 0,1 auf 1,1 Prozent senken und gleichzeitig die Leistungen ausweiten", erklärt Vorstand Thomas Johannwille. „Wir geben damit erwirtschaftete Überschüsse unseren Beitragszahlern zurück. Die Bertelsmann BKK ist nicht die günstigste Kasse, denn unsere Versicherten erwarten einen persönlichen Service und, dass die BKK sich für ihre Gesundheit einsetzt."

Viele weitere Kassen, wie die BKK Diakonie und die BKK Herford Minden Ravensberg, entscheiden erst in den nächsten Tagen über eine mögliche Senkung des Zusatzbeitrags.

Verbraucherschützer raten zu Vergleichen

Die größte Krankenkasse in OWL, die AOK Nordwest, hat ihren Zusatzbeitrag bereits Anfang des Jahres auf 0,9 Prozent abgesenkt. Für 2019 bleibt der Zusatzbeitrag nach Angaben von AOK-Vorstandschef Tom Ackermann stabil und der Gesamtbeitragssatz damit unverändert bei 15,5 Prozent. Damit folgt die AOK Nordwest der Empfehlung des Bundesgesundheitsministerium, das auf Empfehlung des sogenannten Schätzerkreises den durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz auf 0,9 Prozent festgelegt hatte. Außerdem erweitert die AOK Nordwest ab 2019 laut Ackermann das Leistungsspektrum.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale NRW kann es sich wegen der unterschiedlich hohen Zusatzbeiträge für Versicherte finanziell lohnen, die Kasse zu wechseln. „Allerdings sollten Versicherte dabei nicht nur auf den Beitragssatz, sondern auch auf Extraleistungen wie Zuschüsse für bestimmte Behandlungen und Zusatzleistungen achten", erklärt ein Sprecher. „Der Wechsel zwischen zwei gesetzlichen Krankenkassen dauert zwei bis drei Monate. An die neue Kasse ist man dann in aller Regel 18 Monate gebunden." Erhöhen sich die Beiträge, haben Versicherte jedoch ein Sonderkündigungsrecht.

Information
Beitragsentwicklung der Krankenkassen mit Sitz in OWL

BKK Gildemeister Seidensticker
Ab 2019: 15,7
Bis 2018: 15,8
Versicherte: 177.000

Heimat Krankenkasse
Ab 2019: 15,7
Bis 2018: 15,7
Versicherte: 118.841

BKK Melitta Plus
Ab 2019: 15,5
Bis 2018: 15,7
Versicherte: 53.257

Bertelsmann BKK
Ab 2019: 15,7
Bis 2018: 15,8
Versicherte: 48.344

BKK Diakonie
Ab 2019: 15,7
Bis 2018: 15,7
Versicherte: 31.319

BKK Dürkopp Adler
Ab 2019: 15,6
Bis 2018: 15,6
Versicherte: 24.500

BKK HMR
Ab 2019: Entscheidung offen
Bis 2018: 15,6
Versicherte: 21.747

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