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Düsseldorf

Unis in NRW dürfen künftig wieder Anwesenheitspflicht verlangen

Der Entwurf für ein neues Hochschulgesetz ist da. Er dreht einige Änderungen der vorherigen Landesregierung zurück, wenn er verabschiedet wird

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Uni-Hörsäle könnten demnächst wieder voller werden. | © Sarah Jonek

Uni-Hörsäle könnten demnächst wieder voller werden. | © Sarah Jonek

18.12.2018 | 18.12.2018, 17:59

Düsseldorf (dpa/lnw). Die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen erhalten mehr Freiheiten, von Studierenden soll aber wieder Anwesenheitspflicht verlangt werden können. Das sieht der Entwurf eines neuen Hochschulgesetzes vor, den das Landeskabinett in seiner letzten Sitzung dieses Jahres beschlossen hat. Die Novelle soll zum Wintersemester 2019/20 in Kraft treten.

Zentrale Steuerung durch das Land werde weitgehend abgeschafft, teilte Wissenschaftsministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen mit. Damit entfalle auch der Hochschulentwicklungsplan. Stattdessen sollen die Hochschulen eigenverantwortlich entscheiden - auch über die Frage, ob sie wieder eine Anwesenheitspflicht für die Studierenden einführen wollen.

Das derzeitige gesetzliche Verbot wird aufgehoben. Die Landesvertretung der Studierenden hatte das im Vorfeld kritisiert. An den beiden Universitäten in OWL, in Bielefeld und Paderborn, ist die Anwesenheitspflicht bereits seit Jahren abgeschafft. Zuletzt hieß es, das solle auch so bleiben.

Eine Experimentierklausel in der Novelle soll helfen, Instrumente zu erproben, die den Studienerfolg steigern. Außerdem werden gesetzliche Instrumente eingeführt, um die Studienabbrecherquoten zu senken. Die neuen Freiheiten der Hochschulen sollen ihnen zudem erlauben, selbst Bauherren zu werden. Ein weiterer Baustein in dem Änderungspaket ist Entbürokratisierung: Regelungen, die sich nicht bewährt hätten, würden gestrichen, kündigte die Ministerin an.


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