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Rheda-Wiedenbrück

Kurz vor Fristende: Klage gegen Tönnies-Erweiterung eingereicht

Am 16. Januar, einen Tag vor Fristende, ist beim Verwaltungsgericht Minden eine Klage gegen die vom Kreis genehmigte Erweiterung eingegangen.

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18.01.2019 | 18.01.2019, 17:20

Gütersloh. Das juristische Tauziehen um die umstrittene Erweiterung der Schlachtkapazitäten bei Tönnies geht weiter: Einen Tag vor Fristende ist am 16. Januar beim Verwaltungsgericht Minden eine Klage gegen die vom Kreis Gütersloh genehmigte Erweiterung auf 30.000 Schweine täglich eingegangen.

Bislang dürfen am Stammsitz in Rheda-Wiedenbrück 26.000 Tiere am Tag geschlachtet werden. Gegen die Pläne des Unternehmens gibt es seit Jahren Widerstand in der Bevölkerung.

Der Kläger stammt jedoch offenbar nicht aus den Reihen der Umweltverbände, sondern ist eine Einzelperson, die sich laut Gerichtssprecherin Vivienne Bock durch den Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverband vertreten lässt, also ein Landwirt ist.

Immissionsschutzrechtliches Verfahren

Unbestätigten Informationen zufolge soll es sich um ein immissionsschutzrechtliches Verfahren handeln. Die Klage richtet sich gegen den Genehmigungsbescheid des Kreises Gütersloh, der zuletzt in die Kritik gekommen war, weil er die Erweiterung ohne Umweltverträglichkeitsprüfung erteilt hatte.

„Die Klage hat aufschiebende Wirkung", erklärte Kreissprecher Jan Focken gegenüber der Neuen Westfälischen. „Tönnies könnte bei uns nun einen Antrag stellen, dass diese aufschiebende Wirkung aufgehoben wird, was das Unternehmen vermutlich auch tun wird", sagte Focken weiter.

Ein Ende sei damit jedoch nicht in Sicht, denn auch gegen diese Entscheidung könnte dann im Eilverfahren geklagt werden. Fortsetzung folgt.