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Gütersloh

2.500 Kinder- und Jugendporno-Inhalte gespeichert: „Ich bin froh, dass es aufgeflogen ist“

Wegen des Besitzes, Erwerbes und der Verbreitung kinder- und jugendpornografischen Materials ist ein Handwerker zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden

Auf USB-Sticks, Laptop und Handy hatte der Mann an die 2.500 Bilddateien und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gespeichert. | © Pixabay

Auf USB-Sticks, Laptop und Handy hatte der Mann an die 2.500 Bilddateien und Videos mit kinder- und jugendpornografischem Inhalt gespeichert. | © Pixabay

22.01.2019 | 22.01.2019, 12:13

Gütersloh. Auf Handy, Laptop und USB-Sticks hatte ein Mann an die 2.500 Bilddateien und Videos kinder- und jugendpornografischen Inhalts gespeichert. Einiges von dem verbotenen Material hatte er via Skype an andere weitergegeben oder getauscht. Wegen des Besitzes, Erwerbs und der Verbreitung solcher Dateien wurde der 30-Jährige jetzt vom Strafrichter am Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von neun Monaten verurteilt. Dazu kommen als Auflage 3.600 Euro an den Deutschen Kinderschutzbund.

„Da gibt es nichts zu beschönigen", räumte der Verteidiger für seinen Mandanten die Taten unumwunden ein. Dazu legte er ein Schreiben des Therapeuten vor, in dessen Behandlung sich der Angeklagte bald nach der Durchsuchung seiner Wohnung im Februar 2018 und der Entdeckung der missbrauchte Mädchen zeigenden Aufnahmen begeben hatte.

Sex via Internet als Ersatz für Beziehungen

Dem Schreiben zufolge war der schuldig Gewordene schon früh „von Ausgrenzungserfahrungen betroffen." Er habe sich als „wenig attraktiv" erlebt, als Ersatz für Beziehungen Sex via Internet konsumiert und dabei den Abstand zu Verbotenem verloren.

Schon mit 16 Jahren, so der Angeklagte selbst, habe er sich für unerlaubte Bilder interessiert. Als er später vier Jahre mit einer Freundin zusammengewesen sei, habe er sich solche Sachen nicht angesehen, nach dem Zerbrechen der Freundschaft aber wieder damit angefangen.

Er „übernimmt die alleinige Verantwortung" für sein Tun, stellt der behandelnde Therapeut fest. Der Angeklagte habe einen „Veränderungsprozess begonnen".

"Damit ich endlich damit abschließen kann"

Das bestätigte dieser und kündigte an, eine weitere, spezielle psychologische Therapie anschließen zu wollen. Der Staatsanwalt erkannte eine „innere Auseinandersetzung" mit der Problematik. Er forderte für den nicht vorbelasteten Handwerker eine neunmonatige Bewährungsstrafe und eine Auflage von 4.000 Euro. Der Verteidiger beantragte acht Monate plus 2.000 Euro.

„Ich bin froh, dass es aufgeflogen ist", sagte der Angeklagte nach den Plädoyers, „damit ich endlich damit abschließen kann."