1. Lokalnachrichten
  2. Kreis Lippe
  3. Leopoldshöhe
  4. 26-Jähriger darf Scheune nur umbauen, wenn er dort Flüchtlinge unterbringt

Leopoldshöhe

26-Jähriger darf Scheune nur umbauen, wenn er dort Flüchtlinge unterbringt

Dominik Deppe ist sauer und stellt einen Asylantrag

Julian, Vater Ralf und Dominik Deppe (v. l.) mit Schriftwechsel vor dem Haus, das sich seit mehr als 100 Jahren im Familienbesitz befindet. | © Bernhard Preuß

Julian, Vater Ralf und Dominik Deppe (v. l.) mit Schriftwechsel vor dem Haus, das sich seit mehr als 100 Jahren im Familienbesitz befindet. | © Bernhard Preuß

03.09.2016 | 05.09.2016, 14:32

Leopoldshöhe. Dominik Deppe lebt im Haus seiner Eltern in Leopoldshöhe. „Ich will ausziehen und wollte die ehemals landwirtschaftlich genutzte Scheune auf dem Grundstück meiner Eltern als Wohnung umbauen", sagt der 26-Jährige. Doch daraus wird nichts, der Kreis Lippe legt Veto ein. Er könne die Scheune zwar für 80.000 Euro umbauen, aber nur wenn er die Unterkunft in den kommenden drei Jahren für Flüchtlinge zur Verfügung stellt (Infos im Zusatzkasten).

Und nach dieser Zeit ist nicht gesichert, dass Dominik Deppe darin wohnen kann. Denn dann gelten nicht mehr die Sonderregelungen für eine Flüchtlingsunterkunft, sondern die strengeren „allgemeinen Bauregeln". „Dann kommt es auf jeden Zentimeter an und im schlimmsten Fall müssen die Umbauarbeiten, die für eine Flüchtlingsunterkunft toleriert werden, wieder rückgängig gemacht werden", sagt Deppe. Er finde dies sehr ungerecht, und fühle sich als Einheimischer benachteiligt.

Information
Die Situation ist schwierig. Das Grundproblem ist, dass der Hof der Familie Deppe im sogenannten Außenbereich der Siedlung liegt. Das erklärt Leopoldshöhes Bürgermeister Gerhard Schemmel auf Anfrage der Neuen Westfälischen.

Für den Außenbereich gibt es keinen Bebauungsplan. Zuständige Baugenehmigungsbehörde ist immer die Kreisverwaltung, nicht die Gemeinde Leopoldshöhe. Und die Kreisverwaltung will die Bildung von sogenannten Splittersiedlungen vermeiden. Deswegen wird das Bauen in derartigen Lagen eigentlich nicht gestattet.

Ausnahmen gebe es zum Beispiel bei alten Bauernhöfen, deren Eigentümer nur erweitern wollen. Im Fall von Familie Deppe soll aber eine vormals ungenutzte Scheune neu ausgebaut werden. Dieses Vorhaben lehnte die Kreisverwaltung ab.

Eine andere Ausnahme ist das Schaffen von Wohnraum für Flüchtlinge. Diese Sonderregelung hat im vergangenen Jahr die Landesregierung den Behörden ermöglicht. In einer Zeit, in der sehr viele Menschen nach Deutschland geflüchtet sind und niemand realistisch einschätzen konnte, wie sich diese Situation entwickeln würde. Deshalb wurden die Vorschriften für das Bauen im Außenbereich gelockert – mit der Bedingung, die geschaffenen Wohnungen für drei Jahre Geflüchteten zur Verfügung zu stellen. (gri)

Als Konsequenz und aus Protest gegen die Entscheidung des Kreises Lippe stellt Dominik Deppe im Frühjahr einen Asylantrag, hilfsweise die Gleichstellung beim Land NRW, um selbst als Flüchtling in die Wohnung einzuziehen. „Die Unterlagen landeten via Kreis Lippe im NRW-Innenministerium", sagt Deppe. Das hat den Antrag abgelehnt, da er als deutscher Staatsbürger keinen Asylantrag stellen dürfe. „Jetzt bin ich ratlos. Ich habe nichts gegen Flüchtlinge, doch meine Wohnung will ich eher mit meiner Freundin teilen", sagt Deppe. Derzeit stehe die Scheune leer.

Auf Anfrage bestätigt Dietmar Vehmeier, Fachdienst Bauen beim Kreis Lippe, die Existenz dieser unterschiedlichen Regelungen. „Der Eigentümer verpflichtet sich, das Gebäude nach Ablauf der Nutzung als Unterkunft für Flüchtlinge und Asylsuchende ersatzlos und entschädigungsfrei auf den zulässigen Stand zurückzubauen", sagt Vehmeier.

Bürgermeister Gerhard Schemmel hätte die Aufregung gern vermieden: „Wir waren auf einem konstruktivem Weg und hätten eine Lösung gefunden." Die Lösung muss sich an der Gesetzeslage orientieren, betont Vehmeier. „Ich bin echt sauer, ich möchte hier bleiben, investieren und werde ausgebremst", schimpft Dominik Deppe.