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Hündin eingeschläfert, damit sie mit Besitzerin begraben werden kann

Die Besitzerin von Emma in Virginia hat ein fragwürdiges Testament verfasst

Eine Hundebesitzerin in Virginia regelte in ihrem Nachlass, dass ihre Shih-Tzu-Mix Hündin getötet werden soll. | © picture alliance / ZUMAPRESS.com

Eine Hundebesitzerin in Virginia regelte in ihrem Nachlass, dass ihre Shih-Tzu-Mix Hündin getötet werden soll. | © picture alliance / ZUMAPRESS.com

24.05.2019 | 24.05.2019, 15:54

Virginia. Die Liebe zwischen einem Menschen und einem Tier ist oftmals sehr groß. Zu groß war sie offenbar zwischen einer Frau und ihrer Hündin Emma. Die verstorbene Frau aus Virginia ließ ihren Shih-Tzu-Mix einschläfern, um mit ihrer Hündin gemeinsam begraben werden zu können. Und das, obwohl Emma völlig gesund gewesen sein soll. Das berichtet unter anderem der US-Sender NBC.

Anfang März wurde Emma ins Tierheim nach Chesterfield gebracht, weil ihre Besitzerin verstorben war.  Sie hatte in ihrem Testament verfügt, dass ihre Hündin mit ihr zusammen begraben wird. Zwei Wochen versuchten Mitarbeiter, den Testamentsvollstrecker zu überzeugen, dass Emma nicht eingeschläfert werden muss. "Für diesen Hund hätten wir leicht wieder ein Zuhause gefunden hätten", zitiert NBC die Leiterin des Tierheims.

Tiere in Virginia persönliches Eigentum

Doch die Bemühungen waren vergeblich. Am 22. März wurde die Hündin abgeholt und in einer Tierarztpraxis eingeschläfert. Anschließend wurde Emma laut den Medienberichten in einem Krematorium eingeäschert. Der Nachlassverwalter erhielt die Urne. Es ist bislang unklar, ob Emma bereits mit ihrer Besitzerin beigesetzt wurde. In Virginia ist es verboten, die Asche eines Tiere mit in den Sarg eines Menschen zu geben, um beide gemeinsam auf einem öffentlichen Friedhof zu beerdigen. Auf einem privaten Friedhof oder einem Familien-Friedhof gilt diese Vorgabe jedoch nicht.

In dem Bundesstaat gelten Tiere als persönliches Eigentum. Deshalb ist es Tierärzten auf Wunsch eines Halters erlaubt, auch gesunde Lebewesen einzuschläfern.