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Halbe Stelle, volles Gehalt: Bewährung für Paderborner Finanzbeamtin

Die Frau hatte als Teilzeitkraft zwölf Jahre lang zu viel Geld erhalten

Der Richter hielt der 62-Jährigen zugute, dass sie nicht aktiv betrogen habe. | © Pixabay (Symbolbild)

Der Richter hielt der 62-Jährigen zugute, dass sie nicht aktiv betrogen habe. | © Pixabay (Symbolbild)

24.05.2019 | 24.05.2019, 17:55

Düsseldorf/Paderborn (dpa). Wegen Betrugs hat das Amtsgericht Düsseldorf am Freitag eine Finanzbeamtin zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Frau aus Paderborn hatte als Teilzeitkraft mehr als zwölf Jahre lang ein volles Gehalt bekommen und so etwa 170.000 Euro zu viel kassiert.

Der Richter hielt der 62-Jährigen zugute, dass sie das Doppelte des ihr zustehenden Geldes durch einen Abrechnungsfehler des Besoldungsamts bekommen hatte. Sie habe nicht aktiv betrogen. Aber als Beamtin habe sie gegen die Treuepflicht gegenüber dem Dienstherren verstoßen - und auf die zu hohen Zahlungen hinweisen müssen.

Das Landesamt hatte übersehen, dass die rückenkranke Frau beim Finanzamt Dortmund-Ost und nach einer längeren Pause in Paderborn nur halbtags arbeitete. Das Disziplinarverfahren gegen die Beamtin dauert an. Das Land hat sie auf Rückzahlung der zu viel kassierten Bezüge verklagt.