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Dreifachmord von Hille: Lebenslang für beide Angeklagten

Lebenslange Haftstrafen gegen beide Angeklagte. Im Prozess um den Dreifachmord von Hille hat das Landgericht Bielefeld sein Urteil verkündet.

Polizei und Spurensicherung brachten grausige Details zutage. | © Stefanie Dullweber

Polizei und Spurensicherung brachten grausige Details zutage. | © Stefanie Dullweber

19.07.2019 | 19.07.2019, 21:48

Hille/Bielefeld. Sie mordeten gemeinsam, gingen extrem grausam vor, verscharrten die Leichen in Gruben, die sie zuvor – in die Kamera lachend – ausgehoben hatten. Als das Landgericht Bielefeld Jörg W. (53) und Kevin R. (25) im Prozess um den Dreifachmord von Hille im Kreis Minden-Lübbecke zu lebenslanger Haft verurteilt, betont der Vorsitzende Richter Georg Zimmermann: „Die Taten zeichnen sich durch ein bemerkenswertes Maß an körperlicher Brutalität aus."

Keine Entlassung nach 15 Jahre

Folgerichtig stellte das Gericht für beide die besondere Schwere der Schuld fest – was eine Entlassung nach 15 Jahren ausschließt. Für Jörg W. ordnete es außerdem Sicherungsverwahrung an. Der 52-Jährige wurde wegen Mordes in drei Fällen, sein Ziehsohn wegen zweifachen Mordes verurteilt, weil ihm die Beteiligung an der dritten Tat nicht zweifelsfrei nachzuweisen war.

Mit ihrem Urteil folgte die Kammer weitgehend den Anträgen der Staatsanwaltschaft. Alle drei Taten seien letztlich von der Habgier W.s getrieben worden, hieß es zum Motiv. Der Angeklagte habe große Geldprobleme gehabt.

Innerhalb weniger Monate zum Gewohnheitsmörder

Die Sicherungsverwahrung für Jörg W. begründete der Richter mit dessen Hang zu schweren Gewaltdelikten. Der 52-Jährige sei innerhalb weniger Monate zum Gewohnheitsmörder geworden, und es sei zu erwarten, dass er auch bei künftigen Problemen über Leichen gehen werde.

Kevin R. habe ebenfalls einen erheblichen Hang zu Straftaten, er werde sich im Gefängnis entscheiden müssen, ob er sich mit seinen Taten auseinandersetze oder sich weiter an die falschen Freunde hefte.

"Sein Tod verlief quälend langsam"

In der Urteilsbegründung schilderte der Richter noch einmal die grausamen Umstände, unter denen die drei Opfer ums Leben gekommen waren: Ein älterer Nachbar (72) wurde die Treppe hinuntergestoßen, erwürgt und erdrosselt. „Sein Tod verlief quälend langsam." Einen Hilfsarbeiter brachte das Duo mit Ziegelsteinen und einem Messer um. Ein 30-jähriger Familienvater aus Niedersachsen, Geschäftspartner von R., wurde erschlagen.

Es sei das Zusammentreffen zweier problematischer Persönlichkeiten, die das Duo so gefährlich machte, sagte Zimmermann: „Es kam eine Dynamik in Gang, der mit reichlich Alkohol nachgeholfen wurde." Zwei Schwache hätten sich sich gegenseitig in der Pose des starken, gefährlichen Machers bestärkt und seien bereit gewesen, über Leichen zu gehen. Jörg W. habe sich über Jahre in der Rolle des geheimnisumwitterten Fremdenlegionärs mit Kontakten ins kriminelle Milieu gefallen, auch Kevin R. habe stets größer wirken wollen, als er war.