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Wegen Lärm: Anwohner klagt gegen Schützenfest und verliert

Ein Anlieger des Schützenplatzes in Neuenkirchen wollte erwirken, dass die Stadt pauschal bestimmte Lärmgrenzen festsetzt. Das Verwaltungsgericht sieht das anders.

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Ein Anlieger hatte sich über die Lautstärke beim Schützenfest beschwert. | © Archivfoto/Birgit Vredenburg

Ein Anlieger hatte sich über die Lautstärke beim Schützenfest beschwert. | © Archivfoto/Birgit Vredenburg

20.08.2019 | 20.08.2019, 18:00

Rietberg. Ein Anlieger des Schützenplatzes in Neuenkirchen hatte gegen die Stadt Rietberg geklagt. Laut Stadtsprecherin Nina Ackfeld wollte er erwirken, dass die Stadt für sämtliche Veranstaltungen, die zukünftig auf dem Neuenkirchener Schützenplatz stattfinden, pauschal bestimmte Lärmgrenzen festsetzt, die nicht überschritten werden dürfen. In erster Linie habe sich die Klage gegen die Genehmigung der Stadt Rietberg zur Durchführung des Neuenkirchener Schützenfestes gerichtet, so Ackfeld zusammenfassend.

Das Verwaltungsgericht Minden hat die Klage jetzt allerdings abgewiesen. Das Urteil, das der Stadtverwaltung heute schriftlich zugegangen sei, bestätige im Wesentlichen die Rechtsauffassung der Stadtverwaltung. Das Gericht sei damit der Auffassung der Stadt gefolgt, dass eine Ausnahmegenehmigung für Traditionsveranstaltungen – dazu zählen nach Auffassung des Gerichts auch Schützenfeste – grundsätzlich zulässig sei.

Allerdings müsse jeweils im Einzelfall das öffentliche Interesse der Allgemeinheit an der Durchführung der Veranstaltung und das Schutzbedürfnis der Nachbarn gegeneinander abgewogen werden, so Ackfeld. Um künftig weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, empfehle das Verwaltungsgericht der Stadt, für kommende Feste genau zu prüfen, ob Nachbarn eine Immissionsbelastung von 65 Dezibel bis 5 Uhr morgens zugemutet werden könne. Oder ob nicht eine Herabsetzung des Wertes nach Mitternacht in Betracht kommt.


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