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Wiesbaden

Zu niedrige Altersbezüge? Gericht weist Klage von Ex-Minister Jung ab

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Ex-Verteidigungsminister Jung bei der Verhandlung im Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden.  | © picture alliance/dpa

Ex-Verteidigungsminister Jung bei der Verhandlung im Gerichtssaal des Verwaltungsgerichts in Wiesbaden.  | © picture alliance/dpa

20.08.2019 | 20.08.2019, 17:15

Wiesbaden (dpa). Im Rechtsstreit um seine Altersbezüge für seine Zeit als hessischer Landtagsabgeordneter hat Franz Josef Jung (CDU) eine Niederlage erlitten. Der frühere Verteidigungsminister ist Mitglied im Aufsichtsrat von Rheinmetall.

Das Verwaltungsgericht in Wiesbaden wies am Montag eine Klage des CDU-Politikers ab, der die Bezüge als zu niedrig berechnet gesehen und deshalb gegen den hessischen Landtag geklagt hatte. Aus Sicht des Gerichts stellen die von Jung monierten Regelungen keine Ungleichbehandlung dar. Hintergrund des Rechtsstreits ist ein kompliziertes Verfahren, in das Ansprüche aus anderen Ämtern miteinfließen.

Jung saß von 1983 bis 2005 als Abgeordneter im Landtag in Wiesbaden, bevor er in den Bundestag einzog und von 2005 bis 2009 Bundesverteidigungsminister war. Die Altersbezüge der Landtagsabgeordneten werden aus der Höhe ihrer Diäten und der Zeit der Zugehörigkeit zum Parlament berechnet. Dabei gilt unter anderem: Hat ein Abgeordneter höhere Ansprüche auf Bezüge aus einem Amt, das er vor seiner Landtagszeit innehatte, werden die Altersbezüge aus dem höheren Amt errechnet. Erwirbt er erst nach der Landtagszeit diese höheren Bezüge, werden die Altersbezüge aus den Ansprüchen als Landtagsabgeordneter berechnet.

Neuregelung als finanzieller Verlust

Jung sieht unter anderem kritisch, dass diese Regelung noch nicht galt, als er 2005 den Landtag verließ. Nach Berechnungen während der mündlichen Verhandlung entgehen ihm durch die Regelung aus seiner Sicht monatlich rund 4.770 Euro. Der aktuellste Bescheid der Landtagsverwaltung zu seinen Altersbezügen belief sich nach seinen Angaben auf 828 Euro. Hinzu kommen seine Ansprüche aus seiner Zeit als Bundesminister von rund 3700 Euro. Wie aus dem Vergütungsbericht des Autozuliefer- und Rüstungskonzerns Rheinmetall hervorgeht, hat Jung als Mitglied des Aufsichtsrats zudem eine Vergütung von 75.000 Euro im Jahr 2018 erhalten.

Gegen das Urteil ist zunächst keine Berufung zugelassen. Um in die nächste Instanz zu gehen, müsste Jung, der die Kosten des Verfahrens zu tragen hat, zunächst einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen, wie der Vorsitzende Richter erläuterte.