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Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Iberogast

Das Schöllkraut, ein Bestandteil des Magenmedikaments, kann die Leber schädigen. Die Justiz ermittelt jetzt, ob die Arznei für einen Todesfall verantwortlich ist

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21.07.2019 | 22.07.2019, 05:50
In der Kritik: Das Magenmedikament Iberogast. - © Bayer Vital GmbH
In der Kritik: Das Magenmedikament Iberogast. | © Bayer Vital GmbH

Leverkusen. Dem Pharma-Konzern Bayer steht Ärger ins Haus: Laut Handelsblatt und Spiegel Online ermittelt die Staatsanwaltschaft Köln im Umfeld des Konzerns. Es geht um einen Todesfall, der unter Umständen hätte vermieden werden können, wenn Bayer früher vor Nebenwirkungen des Magenmittels Iberogast gewarnt hätte - eines der beliebtesten Medikamente Deutschlands.

Das Mittel enthält demnach Bestandteile aus neun Pflanzen. Viele Menschen nehmen an, pflanzliche Arzneimitteln seien generell gut verträglich und nebenwirkungsarm. Doch eine der Pflanzen in Iberogast, das Schöllkraut, kann in seltenen Fällen Leberschäden verursachen - das ist schon lange bekannt.

Beipackzettel blieb unverändert

Schon 2008 hatte das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte den damaligen Hersteller Steigerwald auf, den Beipackzettel mit entsprechenden Warnhinweisen zu versehen. Steigerwald weigerte sich. Ebenso verhielt sich auch Bayer, als der Konzern das Mittel übernahm.

Zehn Jahre später wurde der Beipackzettel dann doch um die Warnungen ergänzt. Hintergrund seien neue Meldungen von Leberschädigungen im Zusammenhang mit der Anwendung der Arznei, hieß es von der Behörde. Darunter befinde sich laut Handelsblatt ein im Juli 2018 bekanntgewordener zweiter Fall von Leberversagen mit Lebertransplantation, der letztlich tödlich endete.

Fälle von Leberschädigungen

Nach der Änderung steht jetzt im Beipackzettel: "Bei der Anwendung von Schöllkraut-haltigen Arzneimitteln sind Fälle von Leberschädigungen (Anstieg der Leberenzymwerte, des Bilirubins bis hin zu arzneimittelbedingter Gelbsucht (medikamentöstoxischer Hepatitis) sowie Fälle von Leberversagen) aufgetreten." Menschen mit einer Lebererkrankung sollen das Mittel nicht einnehmen. Das gilt auch für Schwangere und Stillende sowie für Kinder unter drei Jahren.

Wie das Handelsblatt jetzt berichtet, hat die Staatsanwaltschaft ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, ob die Einnahme von Iberogast mit dem Todesfall zusammenhängt. Die Zeitung schreibt, das Verfahren richte sich gegen unbekannt und ein Sprecher der Staatsanwaltschaft habe eine Stellungnahme dazu abgelehnt. Bei Bayer heiße es, man wisse nichts von einem Ermittlungsverfahren.

Iberogast seit 2013 ein Bayer-Produkt

Iberogast war 2013 mit der Übernahme des auf pflanzliche Arzneimittel spezialisierten Familienunternehmens Steigerwald zu Bayer gekommen. Zu dem Zeitpunkt erzielte Steigerwald einen Umsatz von gut 60 Millionen Euro. Wie viel Bayer mit Iberogast umsetzt, geben die Leverkusener nicht preis.

Das Magenmittel gehört nicht zu den zehn umsatzstärksten Mitteln unter den rezeptfreien Gesundheitsprodukten von Bayer, zählt aber zu den Bekanntesten.


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