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heute-show zeigt Osterhasen am Kreuz: Kein Verfahren gegen Welke

Nach einem Oster-Beitrag in der Satire-Sendung hatten mehrere Privatpersonen Anzeige gegen den Moderator erstattet

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Oliver Welke, Moderator der heute-show. | © ZDF und Sascha Baumann

Oliver Welke, Moderator der heute-show. | © ZDF und Sascha Baumann

23.04.2018 | 23.04.2018, 18:22

Ein Plüsch-Osterhase am Kreuz, ein Plüsch-Osterhase beim Abendmahl: Diese Szenen eines Beitrags in der ZDF-Satiresendung heute-show kurz nach Ostern fanden einige Menschen offenbar nicht witzig und zeigten Moderator Oliver Welke an. Ein Ermittlungsverfahren wird aber nicht eingeleitet. Das teilte die Staatsanwaltschaft Mainz am Montag mit.

Inhalt des Beitrags und dessen Verbreitung erfüllen keine Strafvorschrift, schreibt die leitende Oberstaatsanwältin Andrea Keller in einer Mitteilung. Der Straftatbestand der Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen gemäß § 166 des Strafgesetzbuches seien nicht verwirklicht.

"Keine Beschimpfung"

Der Beitrag verfolge nicht die Absicht, die Inhalte eines religiösen Bekenntnisses zu beschimpfen oder verächtlich zu machen. Vor dem Hintergrund der Debatte um "Traditionshasen" solle eher in pointierter Weise deutlich gemacht werden, dass die Kunstfigur des Osterhasen gerade nicht zu den Glaubensinhalten des Christentums gehören dürfte, teilt die Staatsanwältin weiter mit. In dem Beitrag sei kein beschimpfender Charakter im strafrechtlichen Sinne erkennbar, der den öffentlichen Frieden stören könne.

In der Folge der heute-show hatte Welke die Diskussion um "Traditionshasen" aufs Korn genommen. Rechtspopulisten hatten sich darüber empört, dass auf Kassenzetteln in einigen Supermärkten Schokohasen als Traditionshasen bezeichnet worden waren. Die Bezeichnung allerdings, das teilten die Supermärkte mit, ist bereits seit Anfang der 1990er-Jahre üblich. In der Satire-Sendung sagte Welke: "In Teilen kann ich die Aufregung sogar verstehen. Schließlich ist der Osterhase die zentrale Figur der christlichen Mythologie." Dann waren unter anderem Bilder zu sehen, die einen an ein Kreuz genagelten Plüsch-Osterhasen sowie einen Plüsch-Osterhasen beim letzten Abendmahl zeigten.

Information


§ 166 Strafgesetzbuch

(1) Wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Inhalt des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses anderer in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) eine im Inland bestehende Kirche oder andere Religionsgesellschaft oder Weltanschauungsvereinigung, ihre Einrichtungen oder Gebräuche in einer Weise beschimpft, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören.

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