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Detmold

Besitz von Kinderpornografie: Strafbefehl gegen Ex-Bundestagskandidaten aus Lemgo

Der 50-Jährige soll eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen

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Weil er Kinder- und Jugendpornografie besessen und verbreitet haben soll, wurde Strafanzeige gegen einen Ex-Bundestagskandidaten gestellt. | © picture alliance (Symbolfoto)

Weil er Kinder- und Jugendpornografie besessen und verbreitet haben soll, wurde Strafanzeige gegen einen Ex-Bundestagskandidaten gestellt. | © picture alliance (Symbolfoto)

11.12.2017 | 11.12.2017, 12:44

Detmold (dpa). Wegen der Verbreitung und des Besitzes kinder- und jugendpornografischer Schriften hat die Staatsanwaltschaft Detmold Strafbefehl  gegen den ehemaligen Bundestagskandidaten Markus Schiek beantragt. Der 50 Jahre alte FDP-Politiker aus Lemgo soll eine Geldstrafe von 15.000 Euro zahlen, teilte die Staatsanwaltschaft am Montag mit.

Ihm wird vorgeworfen, in einem Chat im Dezember 2016 eine Datei mit drei Farbbildern mit kinderpornografischem Inhalt hochgeladen zu haben und sie allen Chatteilnehmern zur Verfügung gestellt zu haben. Schiek hatte im Mai 2017 seine Kandidatur für die Bundestagswahl mit der Begründung zurückgezogen, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn ermittele. Daraufhin waren die Ermittlungen öffentlich geworden.

Die Polizei war ihm auf die Spur gekommen, nachdem ein amerikanischer Internet-Dienstanbieter den Behörden einen Hinweis gegeben hatte. Im März 2017 wurden in der Folge die Wohnung und der Arbeitsplatz des Lemgoers bei einer Behörde in Herford durchsucht. Dabei wurden über 250 Bilder gefunden, wobei es sich laut Staatsanwaltschaft überwiegend um Jugendpornografie handelt. Darunter sind aber auch 21 Dateien mit pornografischen Abbildungen von Kindern.

Das Amtsgericht Lemgo muss nun entscheiden, ob es den Strafbefehl erlässt oder einen Hauptverhandlungstermin anberaumt. Der Angeschuldigte kann bei Erlass eines Strafbefehls noch Einspruch einlegen und selbst eine öffentliche Verhandlung herbeiführen.