1. Nachrichten
  2. Thema
  3. NRW-Gericht stoppt Autofahrer-Pranger

Münster

NRW-Gericht stoppt Autofahrer-Pranger

Kommentare
Die Website "Fahrerbewertung" ist in ihrer derzeitigen Form nicht zulässig. | © picture alliance / dpa Themendienst

Die Website "Fahrerbewertung" ist in ihrer derzeitigen Form nicht zulässig. | © picture alliance / dpa Themendienst

19.10.2017 | 19.10.2017, 18:02

Münster (dpa/lnw) - Das umstrittene Internetportal fahrerbewertung.de verstößt gegen den Datenschutz und ist in der aktuellen Version unzulässig. Das hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen am Donnerstag entschieden und damit ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln bestätigt.

Auf dem Portal kann das Fahrverhalten von Verkehrsteilnehmern unter Angabe des Kfz-Kennzeichens mit den Ampelfarben rot, gelb und grün bewertet werden. Rot steht dabei für negativ, grün für positiv. Die Bewertungen sind für jeden Nutzer einsehbar. Darin sieht das OVG aber einen Verstoß gegen das Selbstbestimmungsrecht bei der Veröffentlichung der eigenen Daten.

Die NRW-Datenschutzbeauftragte hatte dieses Verfahren als Internet-Pranger kritisiert und dem Betreiber Auflagen erteilt. Dagegen war dieser vor Gericht gezogen. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann der Kläger noch Nichtzulassungsbeschwerde einlegen (Az: 16 A 770/17).


Kommentare

Unsere neue Kommentarfunktion

Entdecken Sie jetzt unsere verbesserte Kommentarfunktion - nur ein Klick und Sie können starten! Ihre bisherigen Kommentare sind selbstverständlich weiterhin verfügbar.