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Seuchengefahr: Kreis Paderborn zahlt Abschussprämie für Frischlinge

Reduzierung des Wildschweinbestands soll der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest vorbeugen.

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Der Kreis Paderborn führt eine Abschussprämie für Wildschweinfrischlinge ein, die Muttersauen bleiben in NRW weiterhin ganzjährig geschont. | © picture alliance / blickwinkel/S. Meyers

Der Kreis Paderborn führt eine Abschussprämie für Wildschweinfrischlinge ein, die Muttersauen bleiben in NRW weiterhin ganzjährig geschont. | © picture alliance / blickwinkel/S. Meyers

21.01.2018 | 22.01.2018, 09:46

Paderborn. In einer Sondersitzung hat Paderborns Landrat Manfred Müller zusammen mit dem Experten-Arbeitskreis "Wild-Lebensraum-Gesellschaft" Maßnahmen gegen den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) abgestimmt. In einem Maßnahmenpaket wurde unter anderem eine Abschussprämie für Frischlinge bis 25 Kilogramm beschlossen.

Im Baltikum, Tschechien und Polen ist die ASP bereits ausgebrochen und droht durch den Transitverkehr nach Deutschland eingeschleppt zu werden. Die für Menschen ungefährliche Tierseuche bedroht jedoch Wild- und Zuchttierbestände, für die endet Krankheit zumeist tödlich. Eine Reduzierung der hohen Wildschweinbestände sei deshalb dringend geboten.

Lebensmittel aus Seuchengebieten besonders kritisch

Der Mensch ist der Hauptüberträger der ASP, das Virus wird auch über kontaminierte Fahrzeuge, Kleidung und Schuhwerk oder Speiseabfälle mit kontaminiertem Schweinefleisch übertragen. Deshalb müssten an Raststätten die Informationen für LKW-Fahrer, die ihr Essen zum Teil aus nicht kontrollierten Hausschlachtungen mitbringen würden, verbessert werden. Auch in den Fernbussen müsse informiert werden, keine mitgebrachten Wurstwaren in der freien Landschaft oder in überquellenden Abfallbehältern zu entsorgen.

Die allesfresenden Wildschweine könnten sich auf diesem Weg leicht anstecken. Eine eingeschleppte Infektion könne dann durch andere Wildtiere wie Füchse oder Waschbären, aber auch Haustiere wie Hund und Katze, weiter verbreitet werden.

Ein Ausbruch der Seuche hätte für heimische Hausschweinebestände und den Fleischhandel schwerwiegende Folgen. So dürfte Deutschland bei nur einem nachgewiesenem ASP-Fall kein Fleisch mehr nach außerhalb der EU exportieren. Damit wäre die Existenz vieler Betriebe bedroht.

Paradoxon am Wildfleischmarkt

Landrat Manfred Müller unterstrich, dass er die Sorge um eine Einschleppung der ASP in den Wildschweinbestand teile. Die immensen Schäden im Falle eines Seucheausbruchs auch mit erhebliche Kosten für den Steuerzahler und Versicherungen verbunden. Die Abschussprämie sei ein neuer aber richtiger Weg. Vor allem müsse das Paradoxon, dass heimisches Wildbret kaum noch vermarktet werden kann und gleichzeitig Großhändler und Discounter Wildfleisch importieren, aufgelöst werden.

Berthold Antpöhler, Vorsitzender der Kreisjägerschaft, betonte die Notwendigkeit, den Verbraucher auch aufzuklären, was eigentlich nach dem allgemeinen Verständnis als Wildfleisch anzusehen sei. Unter diesem Begriff werde auch Gatterwild aus Neuseeland oder verwilderte Hausschweine aus dem Ausland bei Discounter und Großmärkten zu Billigpreisen vermarket. Dieses angebliche Wildbret habe mit Wildfleisch vom heimischen Jäger nichts zu tun.

Bereits seit einigen Jahren hat der Kreis Paderborn die Schonzeit für Überläufer, einjährige Wildschweine, ganzjährig aufgehoben. So sollen die Wildschweinbestände nachhaltig gesenkt werden. Durch Prämien und Zuschüsse will man den Jägern einen Anreiz bieten vermehrt auch junge Schweine zu schießen. Da für die Allesfresser laut Gesetz Untersuchungen auf Trichinen vorgeschrieben sind, lohne sich die Jagd auf kleine Tiere durch die entsprechenden Gebühren ansonsten kaum, so der Kreis in einer Mitteilung.

Hoher Wildschweinbestand bedroht andere Tierarten

Das Land NRW hat mittlerweile die Schonfrist für Wildschweine aufgehoben. Ausgenommen davon sind nur die führende Bachen, Muttertiere mit gestreiften Frischlingen unter circa 25 Kilogramm.

Gerhard Lakmann von der biologischen Station Senne betonte, dass die Schwarzwildbestände auch aus Gründen des Natur- und Artenschutzes deutlich reduziert werden müssten. Deren übermäßige Vermehrung bedrohten am Boden brütende Vögel und so genanntes Niederwild wie Rebhuhn, Fasan oder auch Wildgänse und -enten.