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Steinheim

36-Jähriger verurteilt - zwei Jahre Haft für Diebesgut von drei Euro

Folgenreich für einen Steinheimer ist der Diebstahl von Bier und Schnaps im Wert von rund drei Euro. Die Erste Große Strafkammer des Landesgerichts Paderborn verurteilte ihn nun

Ein 36-Jähriger wurde in Steinheim beim Stehlen erwischt, nun ist das Urteil gefallen. | © Picture alliance

Ein 36-Jähriger wurde in Steinheim beim Stehlen erwischt, nun ist das Urteil gefallen. | © Picture alliance

19.01.2018 | 19.01.2018, 19:38

Steinheim. Eine Beute im Wert von drei Euro und zwei Cent brachte jetzt einen 36-Jährigen auf die Anklagebank des Landgerichts Paderborn. Als Arnold M. (Name geändert) vor mehr als einem Jahr in einem Steinheimer Supermarkt zwei kleine Kartons eines Kräuterschnapses und eine Dose Bier stahl, wehrte er sich nämlich, als er von einem Ladendetektiv ertappt wurde. Mit im Spiel waren ein Messer und Pfefferspray.

Der Fall wurde bereits im April vergangenen Jahres verhandelt, aber ausgesetzt, weil Arnold M. vor Gericht auf sein Alkoholproblem hinwies. „Ich meine schon, dass ich eins habe", sagte er damals den Richtern, gestand den Diebstahl und auch, Pfefferspray versprüht und ein Taschenmesser dabei gehabt zu habe. Denn dass Arnold M. Alkohol für diesen schmalen Betrag stahl, hängt fest mit diesem Problem zusammen. Denn so erschienen ihm Schnaps und Bier das passendende Mittel gegen die Verzweiflung zu sein, die der 36-Jährige damals verspürte.

Erneut habe ihm an diesem Tag seine ehemalige Lebensgefährtin die gemeinsamen Kinder vorenthalten, erinnerte sich der Angeklagte und erzählte von diversen Schwierigkeiten mit der Ex. An diesem Novembertag habe er sich nach der erneuten Absage des Besuchstermins „so richtig abschießen" wollen, um seine Gefühle „wegzumachen".

Pfefferspray gegen den Ladendetektiv eingesetzt

Da sich im Portemonnaie nicht einmal zwei Euro fanden, steckte er zwei Kartons mit Kräuterschnaps und eine Dose Bier in seinen Hosenbund. Als ihn der Detektiv des Supermarktes stellte, blieb Arnold M., der als Mensch mit „sehr guten Umgangsformen" beschrieben wurde, zwar erst höflich, mochte sich aber dann nicht ins Büro abführen lassen.

Und so kam es, als er die Flucht antreten wollte, zu einer Rangelei. In deren Verlauf zog der 36-Jährige das Pfefferspray, das er aus Angst vor Hunden immer bei sich hatte, aus der Tasche, besprühte aber nur die Hand seines Kontrahenten. Sein Taschenmesser kam zwar gleichfalls ans Tageslicht, blieb aber letztlich unbenutzt.

Noch bevor die Polizei eintraf, entschuldigte sich Arnold M. bei dem Detektiv – und zeigte sich auch anderweitig einsichtig. Denn er begab sich schnell in Therapie, die durchaus Erfolg zeigt, wie der sachverständige Gutachter vor Gericht ausführte, der den Angeklagten nach dem ersten Termin untersucht hatte. Der 36-Jährige habe ganz gute Chancen, sein Problem in den Griff zu bekommen, zumal er jetzt in den zweiten Teil seiner bereits absolvierten Therapie starten soll.

36-Jähriger hat bereits Vorstrafen

Und so riet der Experte, eine Unterbringung in einer forensischen Entziehungsanstalt zwar anzuordnen, diese aber zur Bewährung auszusetzen, um die erreichten Behandlungserfolge zu erhalten. Negativ schätzte er zudem die Verhängung einer Gefängnisstrafe ein. „Dadurch würde viel kaputt gemacht", ist er sicher.

Das alles hörten die Richter, erkannten aber trotz aller guten Ansätze im Verhalten von Arnold M. auf eine zweijährige Haftstrafe und ordneten seine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Da seien ja schließlich die Vorstrafen, die nicht unter den Tisch gekehrt werden dürften, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Emminghaus und verwies darauf, dass Arnold M. im November 2016 unter zweifacher Bewährung gestanden hatte und die letzte Verurteilung sogar nur kurz vor der Tat erfolgt war. „Das ist ein bisschen zu viel", so die Ansicht der 1. Großen Strafkammer.