Von
Ulf Hanke
21.01.2018 | 21.01.2018, 16:54
Bad Oeynhausen/Bielefeld
Kind wird während des Schwimmunterrichts leblos am Boden des Schwimmkbeckens entdeckt.
Bad Oeynhausen/Kalletal. Tödlicher Vorfall während eines Schwimmkurses im Hallenbad in Bad Oeynhausen-Rehme. Am Samstagvormittag wurde ein sechsjähriger Junge aus dem lippischen Kalletal leblos am Boden des Beckens entdeckt. Nach sofort eingeleiteten lebensrettenden Sofortmaßnahmen wurde das Kind ins Johannes-Wesling-Klinikum gebracht. Dort verstarb der Junge.
Nach den bisherigen Erkenntnissen der Bielefelder Staatsanwaltschaft und der Polizei fand am Vormittag unter Leitung eines Schwimmlehrers ein Kurs in dem Bad statt, an dem 12 Kinder im Alter von vier bis sechs Jahren teilnahmen. Dafür war das 25-Meter-Becken durch ein Seil in einen Nichtschwimmer- und einem Schwimmerbereich eingeteilt.
Während des Kurses bemerkte der Schwimmmeister plötzlich das Kind auf dem Grund des Beckens. Nachdem der Junge aus dem Wasser geholt war, wurden unverzüglich Reanimierungsmaßnahmen eingeleitet. Auch Notarzt und Rettungsdienst wurden direkt alarmiert. Zusätzlich wurde Polizei gegen 11.13 Uhr verständigt.
Die Eltern der Kinder befanden sich zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem Vorraum des Bades. Sie verließen mit ihren Kindern das Hallenbad. Notfallseelsorger kümmerten sich im Mindener Klinikum um die Angehörigen des verstorbenen Kindes und vor Ort um den ebenfalls unter Schock stehenden Schwimmlehrer sowie den Schwimmmeister.
Bürgermeister Achim Wilmsmeier organisierte mit dem Vorstand der Stadtwerke die Betreuung der Hallenbad-Mitarbeiter. Nach Angaben von Stadtsprecher Volker Müller-Ulrich sprach er selbst mit den betroffenen Mitarbeitern und ließ sich über die Betreuung der Familie des verunglückten Kindes informieren. Laut Mitteilung der Stadtverwaltung bedauern der Bürgermeister und der Vorstand der Stadtwerke den Todesfall sehr und sind in Gedanken bei der Familie des sechsjährigen Jungen.
Die Polizei Minden-Lübbecke nahm die Ermittlungen auf und informierte die Staatsanwaltschaft Bielefeld. Zur Klärung der Todesursache ordnete die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Kindes an.