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Halle

Totschlag im Obdachlosenheim: TV-Koch Rosin kritisiert Polizeiarbeit

Polizei und Staatsanwaltschaft reagieren auf die Vorwürfe von TV-Koch Rosin. Der Neffe des Opfers beklagt, dass die Behörden zu langsam agiert hätten

Das Übergangswohnheim in Halle. | © Nicole Donath

Das Übergangswohnheim in Halle. | © Nicole Donath

19.03.2019 | 19.03.2019, 09:52

Halle. "TV-Koch Frank Rosin klagt an: Der Mörder meines Onkels läuft noch immer frei herum", titelte die Bild am Montag. Und Rosins Anwalt Burkhard Benecken wird mit den Worten zitiert: "Die Staatsanwaltschaft war ebenso wie die Gutachterin der DNA-Spuren im monatelangen Tiefschlaf."

In der Tat: Über ein Jahr, nachdem der 74-Jährige im Obdachlosenheim in Bokel brutal zusammengeschlagen worden war, mit schwersten Verletzungen an Kopf und Oberkörper ins Krankenhaus eingeliefert wurde und schließlich an den Folgen starb, ist der Täter noch nicht gefasst.

Polizei und Staatsanwaltschaft widersprechen den Vorwürfen

Stattdessen, so Frank Rosin in seiner Rolle als Nebenkläger, hätte es vier Monate gedauert, bis endlich ein Spurengutachten vorgelegen hätte. Erst weitere drei Monate später sei ein Haftbefehl erlassen worden und noch mal weitere vier Monate seien vergangen, ehe man eine Öffentlichkeitsfahndung des Tatverdächtigen, bei dem es sich um einen ehemaligen Mitbewohner des Opfers handelt, veranlasst habe.

Den Vorwürfen, dass die Behörden an dieser Stelle geschlampt oder den Fall womöglich nicht mit höchster Priorität bearbeitet hätten, widersprechen Polizei und Staatsanwaltschaft Bielefeld jedoch vehement. Und begründen das auch.

Drei Monate für eine Auswertung von Spuren seien nicht unüblich

"Die Bearbeitungszeit zur Erstellung des DNA-Gutachtens liegt angesichts des Umstandes, dass in dem Verfahren zum Zeitpunkt der Auftragserteilung nicht gegen einen in U-Haft befindlichen Beschuldigten ermittelt wurde – ein solcher Auftrag hätte oberste Priorität – und der Vielzahl der auszuwertenden Spuren noch im Rahmen", erklärte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft auf Anfrage des Haller Kreisblattes.

Allerdings sei der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Untersuchungshaftbefehls vom zuständigen Gericht abgelehnt worden. Der Grund: kein dringender Tatverdacht. "Ob der Beschuldigte bei einer schnelleren Auswertung der Spuren noch in Deutschland hätte verhaftet werden können, lässt sich allenfalls spekulativ beantworten, da der Fluchtzeitpunkt unbekannt ist", so der Sprecher weiter.

Es wurde umfangreiches Spurenmaterial gesichert

Ähnlich argumentiert auch die Polizei in Bielefeld: "Im Rahmen der Tatortaufnahme wurde sehr umfangreiches Spurenmaterial gesichert, welches bereits Anfang Februar zum Landeskriminalamt versandt worden ist."

Die Auswertedauer von drei Monaten sei angesichts des hohen Spurenaufkommens jedoch auch bei priorisierten Kapitaldelikten nicht unüblich. Stattdessen habe man ab dem Moment, da das Ergebnis des Gutachtens vorgelegen habe, sofort alle erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um den Tatverdächtigen festzunehmen.

Fahndungsmaßnahmen im In- und Ausland

"Seit Mitte 2018 laufen Fahndungsmaßnahmen der Strafverfolgungsbehörden im In- und Ausland, die Anfang Dezember 2018 auf Grund aktueller Erkenntnisse aus der Öffentlichkeitsfahndung weiter intensiviert worden sind und noch andauern", erklärt die Polizei weiter.

"Es gab mehrere weitere Hinweise auf Grund der Öffentlichkeitsfahndung, die sämtlich zeitnah überprüft worden sind, bislang jedoch nicht zur Festnahme des Tatverdächtigen geführt haben." Ungeachtet dessen würde der Fall weiterhin eine hohe Priorität genießen, so dass alle Fahndungsmaßnahmen aufrecht erhalten würden.

Tatverdächtig ist Mohammed A., 1,82 Meter groß, mit braunen Augen und schwarzen Haaren. Hinweise nimmt die Polizei Bielefeld unter Telefon (05 21) 54 50 entgegen.