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Paderborn

Suspendiert: Kinderporno-Ermittlungen gegen Paderborner Polizisten

Ermittlungen in Hessen führten zu dem Beamten in Paderborn.

Die zentrale Wache der Kreispolizei in Paderborn. | © Mareike Gröneweg

Die zentrale Wache der Kreispolizei in Paderborn. | © Mareike Gröneweg

Paderborn. Ein 53- jähriger Polizeihauptkommissar der Paderborner Kreispolizeibehörde ist mit Kinderpornos erwischt worden. Der Mann wurde am vergangenen Freitag vom Dienst suspendiert. Die Ermittlungen der Paderborner Staatsanwaltschaft und der Polizei Bielefeld laufen. Am Dienstagnachmittag bestätigte die Paderborner Polizei den Sachverhalt der Ermittlungen wegen einer "schwerwiegenden Straftat".

Gegenüber nw.de bestätigte das NRW-Innenministerium, dass die Ermittlungen wegen Besitzes von Kinderpornografie liefen. Am vergangenen Freitag hatten Bielefelder Ermittler ihre Paderborner Kollegen über konkrete Verdachtsmomente informiert. Landrat Manfred Müller als Leiter der Kreispolizeibehörde unterzeichnete eine "Verbotsverfügung zum Führen von Dienstgeschäften". Der Polizist darf demnach bis auf weiteres die Dienststelle nicht mehr betreten und musste seine Dienstwaffe und den Dienstausweis abgeben.

Der Paderborner Staatsanwalt Zielke bestätigte ein laufendes Verfahren, wollte sich in diesem Zusammenhang und zu den genauen Vorwürfen jedoch nicht äußern. Das Innenministerium bestätigte aber, dass der Verdacht gegen den 53-Jährigen in Zusammenhang mit Ermittlungen in Hessen aufgekommen sei.

Der Hauptkommissar gehöre zu den über 100  Adressaten von E-Mails mit kinderpornografischem Material, die in einem anderen Fall sichergestellt worden seien. Bei einer Hausdurchsuchung seien dann das Handy und Computer des Paderborner Polizisten beschlagnahmt worden, auf denen sich entsprechende belastende Dateien befunden haben sollen.

NRW-Innenminister Reul zeigt sich erschrocken

Der Hauptkommissar soll bislang völlig unauffällig gewesen sein, so lägen bis dato keine Strafverfahren gegen ihn vor. Bei den Ermittlungen sollen auch mögliche Zusammenhänge zum Missbrauchsfall Lügde überprüft worden sein. Laut eines Sprechers des Inneministeriums habe sich der Beamte aber in keiner Weise mit der Ermittlungsführung rund um Sexualdelikte befasst, nach dem aktuellen Stand gebe es keine Hinweise auf Querverbindungen zum Fall Lügde. Zusätzlich zu dem laufenden Strafverfahren ist ein förmliches Disziplinarverfahren gegen den Beamten eröffnet worden, das aber bis zum Abschluss des Strafverfahrens ruht.

In einem RTL-Bericht zeigt sich der nordrhein-westfälische Innenminister Herbert Reul (CDU) hinsichtlich des Falles erschrocken. "Wenn er verurteilt ist, wenn das klar ist, dann gehört er nach meiner Meinung nicht zur Polizei", so der Innenminister. Möglicherweise müssten für einen Ausschluss vom Polizeidienst aber noch rechtliche Sachverhalte geändert werden.

Im Zusammenhang mit dem Fall Lügde und dem damit verbundenen Polizeiskandal war bekannt geworden, dass es in den letzten zehn Jahren in NRW insgesamt 15 Fälle gegeben habe, bei denen gegen Polizisten wegen Kindesmissbrauch oder Kinderpornografie ermittelt worden sei. Im Rahmen dieser Fälle sei nur noch ein Beamter im aktiven Dienst, ausgerechnet bei der Polizeibehörde im Kreis Lippe.

Information


Nicht der erste Fall bei Paderborner Ermittlungsbehörden


Im Dezember 2009 wurde bekannt, dass ein Verfahren wegen Besitz von Kinderpronografie gegen einen Paderborner Staatsanwalt im Jahr 2002 gegen Zahlung einer Geldauflage von 6.000 Euro eingestellt worden war. Die Ermittlungen wurden ausgelöst, nachdem ein Kollege in der Urlaubszeit des Beschuldigten auf dessen Dienstrechner zufällig die belastenden Dateien endeckt hatte. In der Folge wurden auch auf dem Privatrechner des Mannes entsprechendes Material entdeckt.

Besonder pikant wurde der Fall im Nachklang, da sich der Staatsanwalt im Jahr 2009 auf eine Beförderungsstelle bewarb und gute Beurteilungen erhielt. Letztlich wurde ihm die Beförderung vom Innenministerium zugesprochen. Ein Vermerk zu Disziplinarmaßnahmen in der Personalakte des Mannes war im Jahr 2005 entsprechend einer Tilgungsverordnung entfernt worden.

Das Justizministerium rechtfertigte die Beförderung damit, dass entsprechend der Tilgungsverordnung der Vorgang keine Berücksichtigung mehr finden durfte. Es sei, "den handelnden Personen aus zwingenden rechtlichen Gründen weder möglich, die Beförderung zu versagen", noch möglich, „die erfolgte Beförderung rückgängig zu machen".