1. Nachrichten
  2. Wirtschaft
  3. Umstrittene Werbeaktion: Mit dem Gutschein von Rossmann, dm oder Douglas bei Müller einkaufen

Umstrittene Werbeaktion

Mit Gutscheinen von Rossmann, dm und Douglas bei Müller einkaufen

Wer einen 10-Prozent-Gutschein von Rossmann bei Müller vorlegt, bekommt 15 Prozent Rabatt. Auch wenn die Aktion verrückt klingt, verboten ist sie deshalb nicht.

Kommentare
Kurios: Ein Müller-Aufsteller wirbt um Kunden anderer Drogerie-Ketten. | © Stefan Schelp

Kurios: Ein Müller-Aufsteller wirbt um Kunden anderer Drogerie-Ketten. | © Stefan Schelp

20.03.2019 | 21.03.2019, 21:54

Bielefeld. Dieser Aufsteller sorgt für Stirnrunzeln: Die Drogeriekette Müller wirbt in Bielefeld damit, dass sie auch Zehn-Prozent-Gutscheine von Rossmann und dm akzeptiert. Noch besser: Wer den Rossmann-Gutschein vorlegt, bekommt sogar 15 Prozent Rabatt auf das gesamte Müller-Sortiment. "Ist erlaubt. Kein Problem", sagt Thomas Kunz, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Ostwestfalen-Lippe. Unternehmen seien frei in der Preisgestaltung. Mit anderen Worten: Auch wenn die Aktion noch so verrückt ist, verboten ist sie deshalb noch lange nicht.

"Ich habe immer geglaubt, dass das unzulässig ist", sagt Peter Breun-Goerke. Er ist Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale. Breun-Goerke hatte gegen die Drogerie-Kette Müller geklagt - und schließlich vor dem Bundesgerichtshof den kürzeren gezogen. Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und mehr als 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

"Ich war hochenttäuscht"

Die Wettbewerbszentrale hatte die Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet: Durch das gezielte Einsammeln der Gutscheinwerbung von anderen Anbietern würden deren Werbeaufwendungen zunichte gemacht und der Kunde kurz vor dem Ladenlokal des Mitbewerbers abgefangen. Man mache sich nicht nur gezielt die Werbeaufwendungen anderer zunutze, sondern vernichte sie auch, weil den herausgebenden Unternehmen die mit der Auswertung der Gutscheineinlösung verbundenen Möglichkeiten von Marketinganalysen genommen würden.

"Ich war hochenttäuscht, dass ich es verloren habe", sagt der Anwalt. Doch das Gericht betonte, dass die Tatsache, dass ein Kunde einen Gutschein habe, ihn nicht fest an das Geschäft binde, das den Gutschein ausgegeben habe. Deshalb sei ein Angebot wie von Müller eben nicht unlauter. (Az. I ZR 137/15)

Gutscheine im Internet

Inzwischen haben die Rabatt-Aktionen längst ihre Weiterungen im Internet erfahren. Bei Ebay werden für wenig mehr als einen Euro zum Beispiel Rossmann-Gutscheine angeboten - die die Kunden dann zu Müller schleppen könnten.

Was Rossmann von den Aktionen der Konkurrenz hält, erfährt der Kunde nicht. Man werde sich zum Thema "Couponing" nicht weiter äußern, heißt es schmallippig. Es handele sich schließlich um wettbewerbsrelevante Informationen. Und die werde man nicht preisgeben. Dass man bei Rossmann also nicht begeistert ist, muss man sich selbst zusammenreimen.

Wettbewerb mit harten Bandagen

Müller selbst gibt sich entspannt. Man fahre die Aktion in allen Filialen in Deutschland. "Bei den Endverbrauchern findet sie große Zustimmung", erklärt ein Sprecher. "Rechtlich sehen wir keine Bedenken." Man sei bisher auch nicht vom Wettbewerb abgemahnt worden.

Die Aktion wirft allerdings ein Schlaglicht darauf, mit welch harten Bandagen im Drogerie-Markt gekämpft wird. Die Tatsache, dass auch dm-Gutscheine als Zahlungsmittel akzeptiert werden, könnte damit zusammenhängen, dass der Müller- und Rossmann-Konkurrent dm im Begriff ist, eine neue Filiale in der Innenstadt zu eröffnen. Die Eröffnung selbst "stört" die Konkurrenz nicht, heißt es von Handelsexperten. Das ist Ehrensache. Aber vorher schonmal kräftig zu trommeln und sich selbst in Position zu bringen, das ist durchaus üblich.