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Konflikt ums Urheberrecht

Werbeslogan "Dann geh doch zu Netto" löst 100.000-Euro-Streit aus

Die Werbe-Agentur Jung von Matt/Saga will gerichtlich klarstellen lassen, dass die Mutter keine Ansprüche stellen darf, obwohl der Satz "Dann geh doch zu Netto" von ihr stammt

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Voller Empörung: "Dann geh doch zu Netto", brüllt das Mädchen im Kaufmannsladen seinem Kunden hinterher. | © Screenshot YouTube/nettotv

Voller Empörung: "Dann geh doch zu Netto", brüllt das Mädchen im Kaufmannsladen seinem Kunden hinterher. | © Screenshot YouTube/nettotv

26.03.2019 | 26.03.2019, 07:22

Hamburg. "Dann geht doch zu Netto" brüllt die Besitzerin eines Kaufmannsladens ihrem Kunden hinterher. Der hatte zuvor genörgelt, dass es die Tomaten und den Jogurt beim Discounter viel billiger gebe als bei der jungen Kauffrau. "Abzocker", schimpft er  - und holt sich daraufhin die lautstarke Abfuhr ein. So gut machen das die jungen Schauspieler im Werbespot für den Discounter, dass der Satz "Dann geh doch zu Netto" längst Kultstatus hat.

Ohne den Satz wollte der Werbespot nicht recht zünden

Doch genau dieser Satz hat jetzt ein gerichtliches Nachspiel. Die Hamburger Werbeagentur Jung von Matt / Saga und die Mutter eines der jungen Schauspieler streiten sich über die Entstehung des Satzes und darüber, ob die Urheberschaft auch finanziell abzugelten ist. Längst hat die Werbe-Agentur eingeräumt, dass der zentrale Satz ursprünglich gar nicht im Drehbuch stand, sondern von besagter Mutter "hereinredigiert" worden ist, als der Ursprungsspot nicht recht zünden wollte.


Die Agentur will jetzt auf dem Klageweg durchsetzen, dass die Mutter ihre vermeintlichen Ansprüche nicht länger einfordert. Den Eingang der Klage hat Kai Wantzen, Sprecher des Landgerichts Hamburg, bestätigt. Voraussichtlich im Sommer wird der Fall  verhandelt. (Az. 308 O 53/19). Das schriftliche Vorverfahren ist angeordnet. Für die Klage-Erwiderung des Anwalts der Mutter hat das Gericht eine Frist bis Anfang April gesetzt

Juristisch formuliert geht es der Werbeagentur darum, dass das Gericht feststellt, dass die Mutter keine Vergütungsansprüche hat. Als Streitwert hat Jung von Matt/Saga 100.000 Euro eingesetzt. "Sportlich" nennt das Arno Lampmann, der Anwalt der Mutter und erklärt: Je höher der Streitwert ist, desto höher sind auch die Kosten des Rechtsstreits. Und die sind möglicherweise von einer internationalen Werbeagentur leichter wegzustecken als von einer Privatperson.

Frage nach der ausreichenden Schöpfungshöhe

Aus Sicht des Gerichts sei der Streitwert nicht zu beanstanden, stellt Gerichts-Sprecher Wantzen klar. Der Kläger muss die Höhe des Streitwerts bestimmen, das Gericht grieft nur dann ein, wenn ihm der Klagewert als zu niedrig angesetzt erscheint.

Der Knackpunkt in der rechtlichen Auseinandersetzung ist die Frage, ob der Satz ein rechtlich relevanter Bestandteil des Sketches ist, der eigenständig urheberrechtlich zu schützen ist. Das genau verneint die Agentur. Das Gericht muss nun einschätzen, ob das "Sprachwerk", also der Satz "Dann geht doch zu Netto" eine "Schöpfungshöhe" hat, die über die Alltagssprache hinausgeht, erklärt Wantzen. Sollte dies der Fall sein, dann könne man bei der Entstehung des Sketches von zwei eigenständigen Schöpfungen sprechen. Überhaupt keine Rolle spielt dabei, ob der Satz so zentral ist, dass der Werbespot ohne ihn nicht funktionieren würde.


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