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Immer verrückter: Modekette Magic gibt 20 Prozent auf Rossmann-Rabatte

Magic treibt die Rabatt-Aktion auf die Spitze und gewährt jetzt Extra-Prozente auf die Rabatt-Coupons von Rossmann, Douglas Müller und dm

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Stürzt sich ins Rabatt-Geschäft: Die Modekette Magic, hier die Filiale an der Bielefelder Karl-Eilers-Straße. | © Stefan Schelp

Stürzt sich ins Rabatt-Geschäft: Die Modekette Magic, hier die Filiale an der Bielefelder Karl-Eilers-Straße. | © Stefan Schelp

26.03.2019 | 26.03.2019, 16:12

Bielefeld. Mit Zehn-Prozent-Gutscheinen von Rossmann bei Müller einkaufen und 15 Prozent Rabatt aufs Müller-Sortiment erhalten - das ist schon einigermaßen skurril. Aber Dennis Bußian, Geschäftsführer des Modekette Magic, treibt das Ganze jetzt endgültig auf die Spitze. Er gewährt nun 20 Prozent auf das gesamte Magic-Sortiment - ganz egal, ob der Kunde einen Zehn- oder 15-Prozent-Coupon von dm, Douglas, Müller oder Rossmann vorlegt. Die Drogerie-Gutscheine gibt es zumeist beim Einkauf, oder aber per Wurfsendung in den heimatlichen Briefkasten.

"Ich bin zu allem bereit"

Im Kollegen- und Freundeskreis habe er über die Rabatt-Aktionen der Drogerie-Unternehmen diskutiert, von der er aus der Neuen Westfälischen erfahren hatte. "Durch die Diskussionen habe ich festgestellt, wie präsent das Thema ist." Im Handumdrehen war die eigene 20-Prozent-Idee geboren.

Die Nachfrage, ob die Aktion nicht comedy-hafte Züge habe, ficht Bußian nicht an. "Ich bin zu allem bereit." Nicht nur im Drogerie-Geschäft, auch im Modeeinzelhandel werde mit harten Bandagen gekämpft. Gespannt sei er, ob es gelinge, Drogerie-Kunden in den Modesektor hinüberzuziehen. "Natürlich hoffe ich auf mehr Betrieb in unseren Filialen."

Rechtlich auf der sicheren Seite

Zunächst ist die Aktion auf Freitag und Samstag beschränkt. Je nachdem, wie es läuft, könnte es aber auch eine Fortsetzung geben. Magic unterhält in OWL acht Geschäfte, davon zwei in Bielefeld. Gültig soll die Aktion in allen Filialen sein.

Rechtlich sind Bußian und Magic auf der sicheren Seite. Thomas Kunz, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands, hatte bereits darauf hingewiesen, dass die Unternehmen in ihrer Preisgestaltung frei seien. Mit anderen Worten: Auch wenn die Aktion noch so verrückt ist, ist sie deshalb noch lange nicht verboten. Die Wettbewerbszentrale hatte die Rabatt-Aktionen gerichtlich überpüfen lassen, weil sie die Aktion für eine gezielte Behinderung von Mitbewerbern wertete. Das Gericht sah das anders und wertete das Angebot nicht als unlauter. (Az. I ZR 137/15)