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Einigung unter 27 EU-Staaten

Fingerabdruck auf dem Personalausweis wird Pflicht

Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, die Sicherheit der Ausweisdokumente zu erhöhen und Betrug zu verhindern

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Vorbild: Auf einem Monitor im StadtService in Gera sind die Fingerabdrücke einer Frau zu sehen, die für den elektronischen Reisepass der zweiten Generation bestimmt sind. | © dpa

Vorbild: Auf einem Monitor im StadtService in Gera sind die Fingerabdrücke einer Frau zu sehen, die für den elektronischen Reisepass der zweiten Generation bestimmt sind. | © dpa

20.02.2019 | 20.02.2019, 12:05

Brüssel. Der Personalausweis soll fälschungssicherer werden – und wird damit immer mehr zur Datensammlung: Künftig müssen alle Inhaber von Personalausweisen auch zwei Fingerabdrücke auf dem Dokument speichern lassen. Darauf haben sich EU-Unterhändler in Brüssel geeinigt. Die Regelung gilt für Deutschland und die anderen 27 EU-Staaten. Ziel der neuen EU-Verordnung ist es, in Europa die Sicherheit der Ausweisdokumente zu erhöhen und eine betrügerische Verwendung zu verhindern, erklärt die EU-Kommission.

Bislang besteht nur in 10 von 28 EU-Staaten eine Pflicht, Fingerabdrücke im Ausweis speichern zu lassen. In Deutschland ist auf dem Personalausweis zwar bisher schon ein biometrisches Bild vorgeschrieben. Der Fingerabdruck ist dagegen bislang freiwillig – nur bei Reisepässen ist er schon seit 2007 Standard.

Nicht maschinenlesbare Ausweise werden bis 2025 eingezogen

Die Regeln sollen in allen EU-Staaten zügig umgesetzt werden: Die Verordnung soll ab 2020 gelten. Auf jedem neuen Ausweis ist der Fingerabdruck dann obligatorisch. Alte Ausweise ohne das neue Merkmal sollen spätestens nach zehn Jahren ihre Gültigkeit verlieren. Dokumente, die nicht maschinenlesbar sind, sollen sogar schon bis 2025 in der gesamten EU aus dem Verkehr gezogen werden.

Auf die Änderung hatten vor allem die EU-Mitgliedstaaten gepocht, auch mit Blick auf die Terrorabwehr. Auch Innenminister Horst Seehofer (CSU) hatte die Einführung des Fingerabdrucks als zwingend erforderlich bezeichnet. Ein erster Versuch, eine solche Pflicht in Deutschland einzuführen, war 2008 am Widerstand der damaligen Bundesinnenministerin Brigitte Zypries (SPD) gescheitert.

"Schwerwiegender Eingriff in die Grundrechte"

Im EU-Parlament gab es bis zuletzt Widerstand von SPD, Grünen und Linken. Die SPD-Abgeordnete Sylvia Kaufmann sprach von einem „schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Bürger". Fingerabdrücke seien sensible Daten, warnte Kaufmann. Die Einigung der Unterhändler muss vom EU-Parlament und dem EU-Rat der Mitgliedstaaten noch abgesegnet werden, doch gilt eine solche Zustimmung nur noch als Formsache.


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